Übergangsphase
Hochschuleigene Quoten
In einer Übergangsphase nach Einführung des TMSnat wird es die Möglichkeit geben in den hochschuleigenen Auswahlquoten, neben dem neuen TMSnat, auch bisherige Testergebnisse des alten TMS bzw. HamNat parallel bei der Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung einzureichen.
Wenn Sie also bereits ein TMS-Ergebnis aus den Vorjahren haben, können Sie dieses in der Übergangsphase für die Bewerbung der teilnehmenden Universitäten benutzen. Je nach TMS-Ergebnis kann es aber sinnvoll sein, auch den TMSnat abzulegen. Sollten Sie beide Testergebnisse haben, können Sie auch beide einreichen.
Übergangsregelungen finden wahrscheinlich ab der Bewerbungsphase für das WS 2027/2028 Anwendung.
Beachten Sie: Die Universitäten bestimmen die Details einer Übergangsphase in ihren Auswahlsatzungen selbst. Bitte informieren Sie sich hier über Art und Dauer der Übergangsphase bei den jeweiligen Universitäten.
Vorabquoten
Für Studienplätze, die über Einrichtungen der Vorabquoten vergeben werden (bspw. Landarztquote), wird im Jahr 2027 noch der TMS angerechnet. Ab dem Jahr 2028 soll dann voraussichtlich nur noch der TMSnat gewertet werden.