Häufig gestellte Fragen

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Hier finden Sie Antworten auf die am meisten gestellten Fragen: 

Anmeldung        Vorbereitung        Testtag        Ergebnis

Anmeldung

Der TMSnat ist ein freiwilliger fachspezifischer Studieneignungstest für die Bewerbung zu den Studiengängen Human-, Zahn- und Tiermedizin und ggf. weiteren. Er prüft das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen

Zielgruppe für den TMSnat sind alle Personen, die sich für eines dieser Studienfächer interessieren und sich demnächst mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung dafür bewerben wollen. Zur Teilnahme am TMSnat muss die Hochschulzugangsberechtigung noch nicht erreicht sein. Teilnehmende können den TMSnat beliebig oft wiederholen und entscheiden selbst, welches Ergebnis für die Bewerbung eingereicht wird. Auch wer bereits ein oder mehrere Ergebnisse des "alten" TMS und HamNat hat, kann ebenfalls beliebig oft am TMSnat teilnehmen. 

Einen Nutzen aus einer TMSnat-Teilnahme hat, wer sich bei hochschulstart.de im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) bewerben darf. Auch in zahlreichen Landarztquoten wird der TMSnat angerechnet. 

Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Human-, Zahn-, Tiermedizin ist die Teilnahme am TMSnat freiwillig. Das Testergebnis wird aber, neben anderen Kriterien von medizinführenden Fakultäten in Deutschland im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und/oder der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) angerechnet. An den einzelnen am TMSnat beteiligten Fakultäten kann die Gewichtung unterschiedlich sein. Entsprechende Details dazu und zu den anderen ggf. wirksam werdenden Kriterien finden Sie hier.

Auch exzellente Abiturient*innen erhalten nicht automatisch einen Studienplatz über die Bestenquote an der Hochschule ihrer Wahl und sollten deshalb auch prüfen, ob sie die AdH- bzw. ZEQ-Kriterien dieser oder anderer Hochschulen erfüllen und damit weitere Chancen nutzen.

Studieninteressierten mit einer HZB-Durchschnittsnote, die nicht im Spitzenbereich liegt, eröffnen sich durch ein gutes TMSnat-Ergebnis Chancen auf einen Studienplatz. Beachten Sie hierzu bitte die Links zu den Auswahlsatzungen/Bewerbungsinformationen der beteiligten Fakultäten.

Zudem kann das TMSnat-Ergebnis als Bestandteil der Auswahlkriterien für andere Bedarfsquoten herangezogen werden.

Ja, Sie können den TMSnat unbegrenzt wiederholen, wenn Sie dies möchten. Beachten Sie, dass die meisten Hochschulen zudem auch nur TMSnat-Ergebnisse akzeptieren, die nicht älter als 26 Monate sind.

Ja, auch wenn Sie bereits zweimal den "alten" TMS geschrieben haben, können Sie erneut am TMSnat teilnehmen (und auch beliebig oft wiederholen).

Der TMSnat kann nur an den offiziellen Testorten/-tagen in Deutschland absolviert werden. Es besteht kein genereller Anspruch auf einen wohnortnahnen Testort. 

Nach Anmeldfristende sind keine Ändeurngen von Testort/-tag mehr möglich.  

Eine einmal getätigte Anmeldung kann nach Anmeldefristende nicht mehr storniert werden. Eine Rückerstattung der Gebühr (bzw. Übertragung auf eine folgende Testteilnahme oder eine andere Person) bei Nichtteilnahme ist nicht möglich. Die Kosten für Ihren Platz entstehen, egal ob Sie teilnehmen oder nicht.

Bei allen Anmeldefristen handelt es sich um Ausschlussfristen, d.h. nachträgliche Anmeldungen sind nicht möglich; auch ein Nachrückverfahren ist ausgeschlossen. So sehr wir dies bedauern, haben wir in dieser Frage leider keinerlei Handlungs- oder Ermessensspielraum.

Auf Antrag kann die Teilnehmendengebühr teilweise oder ganz erlassen werden, wenn deren Erhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Senden Sie uns hierzu bitte entsprechend aussagekräfte Nachweise innerhalb der Anmeldefrist zu (wie z.B. den Bescheid über Bezug von "Grundsicherung"). Ein genereller Anspruch auf einen Erlass der Teilnehmergebühr besteht nicht.

Unter gewissen Voraussetzungen ist zudem eine Erstattung der Teilnehmendengebühr als Teil von Bewerbungskosten bei anderen Trägern/Institutionen evtl. möglich.

Dies kann man pauschal nicht sagen, hier gilt es Bidungsinländer*innen, Ausländer*innen aus der EU oder aus dem EU-Wirtschaftsraum und Ausländer*innen aus Nicht-EU-Ländern zu unterscheiden.

Bildungsinländer*innen

Als solche gelten jene Ausländer*innen und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder demnächst erwerben. Sie haben einen Nutzen vom TMSnat. Zu diesem Personenkreis gehören auch Absolvent*innen deutscher Gymnasien im EU-Ausland sowie im Nicht-EU-Ausland. Auch Bewerber*innen, die das Europäische Abitur besitzen, sind den Deutschen gleichgestellt.

Ausländer*innen aus der EU oder aus dem EU-Wirtschaftsraum

Auch diese haben eine Nutzen aus dem TMSnat. Die Anrechnung der jeweiligen Hochschulzugangsberechtigung erfolgt dann in analoger Weise zu den in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen durch die Stiftung für Hochschulzulassung.

Ausländer*innen aus Nicht-EU-Ländern

Diese Gruppe zieht keinen Nutzen aus einer TMSnat-Teilnahme, da die Vergabe der Studienplätze für diesen Personenkreis in einer gesonderten Quote erfolgt, in der der TMSnat nicht als Kriterium gewertet wird.

If you are a non-EU citizen with a non-German university entrance qualification please note that the TMSnat is not relevant for your application to Medical School in Germany. The TMSnat is not part of the admission process for non-EU citizens. For your application to Medical School in Germany please contact the universities or note the information given by uni-assist.

Eine Ausnahme bilden Absolvent*innen deutscher Gymnasien im Nicht-EU-Ausland (Bildungsinländer*innen) sowie in der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige (im Sinne des Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004) von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind. Wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Wunschuniversität mit erster Ortspräferenz, um zu klären, ob Sie zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt sind und Sie demzufolge den TMSnat nutzen können. 

Mit einer Fachhochschulreife alleine können Sie sich im Allgemeinen nicht für das Medizinstudium bewerben und haben somit auch keinen Nutzen aus einer Teilnahme am TMSnat. Es gibt aber die Möglichkeit über die berufliche Qualifikation eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Bitte informieren Sie sich über die länderspezifischen Regelungen, bspw. unter www.studieren-ohne-abitur.de.

Nein, für Zweitstudienbewerber*innen ist der TMSnat nicht relevant, da sie sich nicht im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) oder der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) um einen Studienplatz bewerben können. Zweitstudienbewerber*innen sind Bewerber*innen, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Für diesen Personenkreis gibt es eine eigene Zweitstudienquote.

Absolvent*innen einer privaten, nicht staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer Hochschule im Ausland gelten nicht als Zweitstudienbewerber*innen.

Beachten Sie zudem, dass Sie mit einem abgeschlossenen Studium in Deutschland, neben der Zweitstudiumsquote, teilweise auch Chancen haben, sich in einer der Landarztquoten zu bewerben. Dort ist ggf. auch der TMSnat ein Auswahlkriterium. In diesem Fall ziehen Sie einen Nutzen aus dem TMSnat. Für Details informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Landesbehörden.

Für Testteilnehmer*innen mit einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung, die sich konkret auf die Bearbeitung des TMSnat auswirkt, gibt es die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Nachteilsausgleiche werden nicht pauschal vergeben, sondern sind immer Einzelfallentscheidungen. Es besteht kein genereller Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs.

Nachteilsausgleiche beim TMSnat beziehen sich immer nur auf die Form der Testabnahme, inhaltliche Anforderungen werden nicht verringert.

Anträge auf Nachteilsausgleich werden individuell geprüft und vertraulich behandelt.

Melden Sie sich fristgerecht im Onlineportal für den TMSnat an.

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich besteht aus einem formlosen Schreiben, in dem von Ihnen selbst begründet wird, wie sich die gesundheitliche Beeinträchtigung konkret auf die Testsituation beim TMSnat auswirkt. Außerdem ist ein aktuelles (fach-) ärztliches Gutachten/Attest (kein Arztbrief!) beizulegen, das ebenfalls eine Stellungnahme zur konkreten Beeinträchtigung während des Tests sowie Vorschläge für angemessene Ausgleichsmöglichkeiten für die Prüfungssituation des TMSnat enthält. Bitte nehmen Sie direkt nach Ihrer Anmeldung Kontakt mit uns auf.

Die Entscheidung über Gewährung eines Nachteilsausgleiches wird von der heiTEST-Koordinationsstelle getroffen. Im Falle einer Wiederholung muss erneut ein Antrag gestellt werden. Der Entscheidung der heiTEST-Koordinationsstelle kann innerhalb einer Frist und unter Beachtung der Form widersprochen werden, eine einfache Email ist nicht ausreichend.

Der vollständige Antrag auf Nachteilsausgleich muss bei der heiTEST-Koordinationsstelle innerhalb der Anmeldefrist eingegangen sein. Spätere Eingänge können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Der/die Antragsteller*in erhält rechtzeitig vor dem TMSnat-Termin Bescheid, ob und in welcher Form der Nachteilsausgleich gewährt wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Zuweisung an einen von uns festgelegten Testort/-datum notwendig sein kann.

Vorbereitung

Die beste Vorbereitungsstrategie ist sehr individuell. Forschung zu kognitiven Testverfahren wie dem TMSnat zeigt, dass sich grundlegende Fähigkeiten kurzfristig kaum verändern lassen, Vertrautheit mit Aufgabenformaten und eine gute Testsituation die Leistung jedoch positiv unterstützen können. Entscheidend ist daher, mit den Strategien zu arbeiten, die sich für dich bewährt haben, und am Testtag ausgeruht und konzentriert zu sein, um die eigenen Fähigkeiten bestmöglich abrufen zu können.

Auf unserer Homepage, stellen wir Ihnen unter "Vorbereitung" zu allen Aufgabengruppen kostenloses Vorbereitungsmaterial, sowie Tipps zur Testbearbeitung zur Verfügung.

Wir empfehlen, ausschließlich unsere Vorbereitungsmaterialien zu verwenden. Nur für diese können wir die Qualität garantieren. Externe Anbieter haben womöglich veraltetes Material und grundsätzlich keine Informationen über Änderungen im Test.

Nein, der Besuch kommerzieller Trainingskurse bietet nachweislich keine signifikant bessere Vorbereitung.

Die zeitliche Vorbereitung ist ebenfalls individuell und von zahlreichen Faktoren abhängig, weshalb sich keine pauschale Vorbereitungszeit nennen lässt. Grundsätzlich empfehlen wir, sich im Vorfeld gut mit den Aufgabengruppen des TMSnat vertraut zu machen, sodass die Aufgabenstellungen und das Aufgabenmaterial bekannt sind.

Testtag

Wenn Sie gültig angemeldet sind und doch nicht am TMSnat teilnehmen wollen z.B. aufgrund von:

  • Krankheit
  • Inzwischen erhaltener Studienplatz
  • Umorientierung bezüglich Studienfach, etc.

hat ein Nichterscheinen am Testort keine Auswirkungen für Sie. Es muss kein Attest eingereicht werden. Eine Abmeldung bei uns nach Ende der Anmeldefrist ist nicht nötig! Sie können sich auch erst am Testmorgen entscheiden, ob Sie zum Testort gehen und den TMSnat schreiben oder nicht.

Teilnehmende, die die Testbearbeitung beginnen und den Test abbrechen (egal aus welchen Gründen), erhalten unaufgefordert ein Testergebnis der bis zum Abbruch erreichten Punktzahl. Ein Attest muss nicht eingereicht werden.

Sie benötigen zur Teilnahme am TMSnat einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Der Ausweis muss im Original vorgelegt werden. Der Ausweis muss während der gesamten Testdurchführung am Arbeitsplatz liegen. Ausweise in nicht lateinischer Schrift müssen beglaubigt übersetzt sein. Ein Studenten- oder Schülerausweis ist kein amtlicher Lichtbildausweis und berechtigt nicht zur Teilnahme.

Sollten Sie Ihren Ausweis verloren haben bzw. wurde er gestohlen, gelten folgende Regelungen:

Verlust / Diebstahl bis Freitag vor dem Testtag
Zeigen Sie den Verlust bei der Polizei an und beantragen Sie mit der von der Polizei ausgestellten Verlustanzeige einen vorläufigen Ausweis bei einer Personalausweisbehörde. Sie können den Antrag auch bei einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt. Ggfs. müssen Sie den Grund nachweisen, dass Sie den Ausweis sofort benötigen; legen Sie hierfür die Info auf der TMSnat Seite vor, in der die Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises gefordert wird.

Verlust / Diebstahl nach Dienstschluss der Ausweisbehörden am Freitag vor dem Testtag
Zeigen Sie den Verlust bei der Polizei an und lassen Sie sich eine Verlustanzeige ausstellen. Legen Sie diese zusammen mit einem nicht-amtlichen Lichtbildausweis (bspw. Schülerausweis) bei der Registrierung vor.

Testsprache ist Deutsch, wie auch das spätere Studium. 

Nein, der TMS kann nur an den offiziellen Orten und Terminen in Deutschland auf Papier absolviert werden.

Im Testraum sind die Tische mit farbigen Buchstaben gekennzeichnet. Innerhalb Ihres Sektors besteht freie Platzwahl.

Im Testheft ist ausreichend Platz für Notizen vorhanden. Gesondertes Notizpapier wird nicht gestellt und ist nicht gestattet. Zur Aufgabengruppe Fakten lernen ist das Anfertigen von Notizen grundsätzlich verboten.

Ja, Sie dürfen in der Aufgabengruppe Textverständnis Notizen zu dieser Aufgabengruppe machen. Allerdings sind auch hier Notizen zur Einprägephase von Faktenlernen verboten. 

Ein einfacher Verstoß gegen die Testregeln hat in den meisten Fällen zunächst keine Auswirkung auf Ihre Testbearbeitung. 
Sollten Sie einen schweren Verstoß begangen haben, dann wird sich die zentrale Testkommission der heiTEST-Koordinationsstelle damit befassen. Arbeiten Sie zunächst normal weiter. Als Konsequenz droht ein Testausschluss vor Ort oder im Nachgang zum Testtag. Bei einer belastenden Entscheidung werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Sollte Ihnen während des Tests ein Verstoß angezeigt werden, sind keine rechtfertigenden Gespräche gestattet. Wenden Sie sich bei Klärungsbedarf erst nach der Testbearbeitung an die Testleitung oder direkt an die heiTEST-Koordinationsstelle.

Ergebnis

Wie lange Sie Ihr Ergebnis zur Bewerbung um einen Studienplatz einreichen können, legen die Hochschulen/ Institutionen individuell fest. In der Regel kann ein Ergebnis bis maximal vier Vergabezeitpunkte nach Testdatum zur Bewerbung herangezogen werden. Wenn Sie bspw. im Mai 2027 den TMSnat absolviert haben, dann können Sie sich mit diesem Ergebnis für das WiSe 27/28, SoSe 28, WiSe 28/29 und SoSe 29 bewerben. Danach müssen Sie den TMSnat erneut ablegen. 

Mit dem TMSnat-Ergebnis können Sie sich bei hochschulstart.de für alle teilnehmenden Hochschulen in den Hauptquoten bewerben. Auch bei den beteiligenten Landarztquoten können Sie ihr Ergebnis einreichen. 

In Ihrem persönlichen TMSnat-Account steht Ihnen Ihr Ergebnis bis maximal 26 Monate nach Ergebnisbereitstellung zur Verfügung. Danach werden Ihre Daten vollständig gelöscht.

Bei der Bewerbung können Sie nur ein TMSnat-Ergebnis einreichen. Sie entscheiden aber selbst, welches Ergebnis Sie einreichen wollen.

Einen guten Überblick über Zulassungschancen vermittelt der stav-Ranger. Nach Eingabe individueller Ergebnisse aus TMSnat, Abitur und weiteren Kriterien, können Sie für alle Hochschulen individuell prüfen, ob in vergangenen Zulassungsrunden eine Chance auf einen Studienplatz bestand. Die stav-Ranger haben eine sehr gute Vorhersagekraft, da sie die Originaldaten von hochschulstart.de verwenden und die komplizierte Umrechnung Ihrer Abiturleistungen automatisch übernehmen.

Achtung: Durch die Einführung des TMSnat sind in der Übergangsphase gewisse Unsicherheiten zu erwarten und die Aussage ist eingeschränkt.

zu den stav-Rangern

Nein, eine persönliche Einsicht in das Testergebnis ist aufgrund der gebotenen Testsicherheit nicht möglich. Gerne können Sie uns konkrete Rückfragen zu Ihrem Testergebnis schriftlich stellen.